Eltern in Mitwirkungsgremien
Klassenpflegschaft
Die Eltern der Klassenpflegschaft wählen aus ihrer Runde eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die oder der Vorsitzende beruft während des Schuljahres die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer die Themen der Tagesordnung fest.
Schulpflegschaft
Alle gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden bilden die Schulpflegschaft. Ihre Vertreter*innen können ebenfalls – wie die Schulleiterin oder der Schulleiter – beratend an den Schulpflegschaftssitzungen teilnehmen. Die Schulpflegschaft ist die Interessenvertretung aller Eltern. Sie bespricht und berät Themen vorab, zu denen in der Schulkonferenz Entscheidungen getroffen werden sollen. Hier werden die unterschiedlichen Standpunkte der gewählten Elternvertreter*innen ausgetauscht. Der oder die Vorsitzende und sein Stellvertreter oder ihre Stellvertreterin werden für die Dauer eines Schuljahres gewählt. Unsere Schulpflegschaft erreichen sie hier.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. In der Grundschule setzt sich die Schulkonferenz aus Vertreter*innen der Eltern und der Lehrkräfte zusammen. Den Vorsitz hat die Schulleiterin oder der Schulleiter. Die Schulkonferenz hat umfangreiche Aufgaben, die im Schulgesetz festgeschrieben sind. Sie kann Grundsätze, eigene Vorschläge und Stellungnahmen verabschieden oder Vorschläge der Schulleitung oder des Schulträgers annehmen oder ablehnen. Außerdem hat sie umfassende Gestaltungsrechte in Bezug auf die innerschulische Organisation, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit und die Kooperation mit außerschulischen Partnern. Unsere Schulkonferenz erreichen sie hier.
Weitere Infos des Schulministeriums finden Sie hier.