Beschwerdemanagement
Schule ist ein Ort, an dem täglich viele Menschen aufeinander treffen und miteinander kommunizieren. Im täglichen Miteinander ist es normal, dass Spannungen auftreten, die zu Konflikten und Beschwerden führen können.
Ein wichtiger Leitgedanke unserer pädagogischen Arbeit ist die gegenseitige Wertschätzung und der friedliche Umgang miteinander sowie die Erziehung zur Selbständigkeit und Eigenverantwortung.
Dazu gehört auch ein professioneller und konstruktiver Umgang mit Konflikten und Beschwerden, bei dem am Ende im Idealfall beide Seiten als Gewinner hervorgehen können. Das steigert die Zufriedenheit aller, trägt zum positiven Schulklima bei und verbessert damit auch die Qualität der Schule.
Wir möchten daher Beschwerden und den Umgang mit ihnen als Element unserer Qualitätsentwicklung nutzen, um in gemeinsamer Verantwortung ein gelingendes Leben und Lernen zu gestalten und dabei unserer Vorbildfunktion bewusst zu sein.
Dabei gelten bei uns folgende Grundsätze für den Umgang mit Konflikten und Beschwerden:
„Bevor man sich mit jemandem auseinandersetzt, sollte man sich mit ihm zusammensetzen!“
(römisches Sprichwort)
- An erster Stelle steht das direkte Gespräch mit den Personen, mit denen der Konflikt aufgetreten ist, mit dem Ziel, eine Lösung zu finden, die für beide Seite akzeptabel ist und eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit ermöglicht.
- Der Inhalt des Gesprächs ist vertraulich.
- Alle Beteiligten achten auf einen respektvollen Umgangston.
- Wir nehmen uns für Beschwerden ausreichend Zeit. Tür- und Angelgespräche sind daher kein angemessener Rahmen, um Konflikte und Beschwerden zielführend zu klären. Bitte vereinbaren Sie ein Gespräch. Termine mit der Schulleitung können per Mail (111958@schule.nrw.de) oder per Telefon (0221-35589750) im Sekretariat angefragt werden. Termine mit der Klassenlehrerin vereinbaren Sie bitte direkt mit der Klassenlehrerin.
- Erziehungsberechtigte sind anderen Kindern nicht weisungsbefugt. Bitte sehen Sie davon ab, auf dem Schulgelände eigenmächtig einzugreifen.
- Beschwerden zwischen Eltern werden untereinander oder mit Hilfe der Pflegschaftsmitglieder geklärt.
Allgemein gilt folgendes Prozedere:
Konflikte zwischen Schülern
- Die Schüler*innen versuchen untereinander eine Lösung („Stopp-Regel“) zu finden. Dabei kann ihnen die Friedenstreppe als Strategie helfen.
- Die Schüler*innen versuchen gemeinsam mit der Pausenaufsicht, dem/der Klassen- oder Fachlehrer*in oder einer pädagogischen Fachkraft eine Lösung zu finden.
- Die Schüler*innen suchen mit Hilfe der Klassenlehrerin – auch im Rahmen des Klassenrats eine Lösung.
- Sollten alle vorherigen Schritte nicht gelingen, werden Eltern der Beteiligten und Lehrer*innen der Klassen einbezogen.
Konflikte zwischen Eltern und Lehrer*innen
Lehrer*innen müssen sich an die Vorgaben des Schulgesetzes, des Lehrplans und der internen, schulischen Vereinbarungen halten. Ansonsten steht den Lehrkräften eine „pädagogische Freiheit“ (§ 5 Allgemeine Dienstordnung für Lehrkräfte in NRW) in der Bewertung und Unterrichtsführung zu, die durch den Schulleiter nicht eingeschränkt werden darf und kann.
- Zunächst sprechen die Erziehungsberechtigten die Lehrerin oder den Lehrer persönlich an.
- Wird keine Lösung gefunden, können Klassenpflegschaftsvorsitzende als Person des Vertrauens um Unterstützung gebeten werden.
- Sollten Konflikte mit Fachlehrer*innen in einem Gespräch nicht gelöst werden können, werden die Klassenlehrer*innen hinzugezogen.
- Lässt sich ein Einvernehmen nicht herstellen, kann vor einer formellen Beschwerde das Gespräch mit der Schulleitung gesucht werden. Sie prüft, ob vorher formell richtig und im Einklang mit den schulinternen Vereinbarungen gehandelt wurde. Wird der Schulleitung eine Beschwerde direkt mitgeteilt, so wird diese keine inhaltliche oder wertende Stellungnahme abgeben. Sie wird auf das an der Schule gültige Verfahren zur Beschwerderegelung verweisen. Bei Verfahrensfragen bietet die Schulleitung Unterstützung an.